Verkaufs- und Lieferbedingungen

1. Die nachstehenden Bedingungen gelten unter Ausschluss entgegenstehender Einkaufsbedingungen. Nachträgliche Ergänzungen, Änderungen oder mündliche Nebenabsprachen müssen grundsätzlich von uns schriftlich bestätigt werden.
2. Alle Angebote sind unverbindlich hinsichtlich Preis und Lieferungsmöglichkeiten. Abweichungen von Abbildungen und Beschreibungen, sowie Berichtigung von Druckfehlern und Irrtümern bleiben vorbehalten. Bestellungen sind Angebote gemäss § 145 BGB. Der Vertrag kommt mit unserer Annahme zustande.
3. Für direkte Bestellungen hier aus dem Internet-Shop werden z.Z. keine Mindermengenzuschläge, Verpackungs- und Versandkosten (Paketdienst Standard) erhoben.
Für alle anderen Fälle gilt grundsätzlich:
Die Lieferung erfolgt ab Schwerte, ausschließlich Porto und ausschließlich Verpackung.
Die Gefahr der Lieferung geht auf den Besteller über, auch dann wenn frachtfreie Lieferung vereinbart worden ist.
Auf Wunsch und Kosten (z.Z. 0,3% des Warenwertes) des Bestellers wird die Sendung von uns gegen Bruch,- Transport- und Feuerschäden versichert.
Bei Bestellung unter einem Warenwert von EUR 100,- berechnen wir eine Bearbeitungspauschale i.H. von EUR 20,-.
4. Die Lieferung der Ware erfolgt unter Eigentumsvorbehalt (nachstehend Vorbehaltsware) mit den nachgenannten Erweiterungen. Die Vorbehaltsware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung, aller uns aus der Geschäftsverbindung mit dem Abnehmer zustehenden Forderungen, unser Eigentum. Wird vom Abnehmer die Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Sachen in einer Weise zu einer neuen Sache verbunden, daß er das Alleineigentum hieran erwirbt (§947 BGB), so überträgt der Abnehmer auf uns das Miteigentum an ihr. Die Höhe des Miteigentums beläuft sich auf den Anteil, der sich aus dem Verhältnis der Werte des dem Abnehmer in Rechnung gestellten Kaufpreises über die Vorbehaltsware zum Wert der anderen Sache zur Zeit der Verbindung ergibt. Der Abschluss des Kaufvertrages über die Vorbehaltsware zwischen uns und dem Abnehmer gilt als Einwilligung zum Eigentumsübergang an einen Dritten im Falle der Barzahlung. Die Einräumung des Mitbesitzes an uns durch den Abnehmer wird dadurch ersetzt, dass der Abnehmer die neue Sache für uns in Verwahrung nimmt, für die aus der Verbindung entstehende neue Sache gilt sonst das gleiche, wie bei Vorbehaltsware.
Unser Abnehmer ist zum Weiterverkauf der Vorbehaltsware im Rahmen eines ordnungsgemässen Geschäftsbetriebes berechtigt und von uns ermächtigt. Wenn er nicht gegen sofortige Barzahlung weiterverkauft, hat er unseren Eigentumsvorbehalt an seinen Kunden weiterzugeben.
Für diesen Fall tritt er ausserdem zu unserer Sicherung seine Forderung gegen den Kunden an dem Weiterverkauf unserer Vorbehaltsware schon jetzt an uns ab, in Höhe des von uns unserem Abnehmer für die von uns gelieferte Vorbehaltsware in Rechnung gestellten Verkaufspreises, ohne dass es einer besonderen Abtretungserklärung für den einzelnen Verkaufsfall bedarf. Dies gilt auch, wenn die Vorbehaltsware nach Verbindung oder zusammen mit anderen, uns nicht gehörenden Waren, an einen oder mehrere Kunden weiterverkauft wurde. Bei Pfändung oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Besteller uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir geeignete rechtliche Schritte einleiten können.
5. Beanstandungen werden nur schriftlich innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware anerkannt.
6. Zahlungen haben zu erfolgen – falls nicht etwas anderes in unseren Auftragsbestätigungen vereinbart wird – 14 Tage nach Rechnungsdatum rein netto.
Über die Annahme von Wechseln oder Schecks entscheiden wir von Fall zu Fall. Sie erfolgt nur zahlungshalber und wird nicht als Barzahlung angesehen. Gutschrift erfolgt unter Vorbehalt. Wir sind berechtigt bei Zahlungsverzug Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der Bundeszentralbank zu verlangen.
7. Der Besteller verpflichtet sich, von uns gelieferte Produkte oder technische Informationen weder direkt noch indirekt an Personen, Firmen oder in Länder zu verkaufen, zu exportieren, zu reexportieren, zu liefern oder anderweitig weiterzugeben, sofern dies gegen Gesetz oder Verordnungen verstösst. Der Besteller verpflichtet sich, alle Empfänger dieser Produkte oder technischen Informationen über die Notwendigkeit der Einhaltung dieser Gesetze und Verordnungen zu informieren. Der Besteller wird auf eigene Kosten sämtliche Lizenzen sowie Ex- und Importpapiere beschaffen, die für seine Verwendung der Produkte erforderlich sind. Die Verweigerung einer Ausfuhrgenehmigung berechtigt den Besteller nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zu Schadensersatzforderung.
8. Gerichtsstand für beide Vertragspartner ist Schwerte in Nordrhein-Westfalen.
9. Im übrigen gelten für alle von uns bestätigten Aufträge die allgemeinen Lieferbedingungen für Erzeugnisse und Leistungen der Elektroindustrie, soweit diese nicht unter 1-8 eine Änderung erfahren haben.
10. Sollten einzelne Vertragsbedingungen oder Teile davon unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Wir weisen darauf hin, dass sich die aus der Kundenbeziehung ergebenden Daten bei uns für allgemeine Zwecke gespeichert werden. Eine Weitergabe der Daten an Dritte ohne ausdrückliche Zustimmung des Bestellers erfolgt nicht.
11. Datenspeicherung
Gemäss § 28 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) machen wir darauf aufmerksam, dass die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen Daten mittels einer EDV-Anlage gemäss § 33 BDSG verarbeitet und gespeichert werden. Persönliche Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt.
12. Grundsätzlich wird jeder Besteller auf Bonität geprüft.
13. Zur Zeit beliefern wir nur Industrie, Handwerk, Behörden, Forschungsinstitute, Schulen und Handel.
14. Wenn Sie Gebrauchtgeräte zu uns senden, haften nicht für Beschädigungen, Verlust oder Funktion des Gerätes oder Zubehör.

Stand: 14.09.2019
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