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Verkaufs- und Lieferbedingungen
1. Die nachstehenden Bedingungen gelten unter Ausschluss entgegenstehender Einkaufsbedingungen. Nachtraegliche Ergaenzungen, Aenderungen oder muendliche Nebenabsprachen muessen grundsaetzlich von uns schriftlich bestaetigt werden. 2. Alle Angebote sind unverbindlich hinsichtlich Preis und Lieferungsmoeglichkeiten. Abweichungen von Abbildungen und Beschreibungen, sowie Berichtigung von Druckfehlern und Irrtuemern bleiben vorbehalten. Bestellungen sind Angebote gemaess § 145 BGB. Der Vertrag kommt mit unserer Annahme zustande. 3. Fuer direkte Bestellungen hier aus dem Internet-Shop werden z.Z. keine Mindermengenzuschlaege, Verpackungs- und Versandkosten (Paketdienst Standard) erhoben. Fuer alle anderen Faelle gilt grundsaetzlich: Die Lieferung erfolgt ab Schwerte, ausschliesslich Porto und ausschliesslich Verpackung. Die Gefahr der Lieferung geht auf den Besteller ueber, auch dann wenn frachtfreie Lieferung vereinbart worden ist. Auf Wunsch und Kosten (z.Z. 0,3% des Warenwertes) des Bestellers wird die Sendung von uns gegen Bruch,- Transport- und Feuerschaeden versichert. Bei Bestellung unter einem Warenwert von EUR 100,- berechnen wir eine Bearbeitungspauschale i.H. von EUR 20,-. 4. Die Lieferung der Ware erfolgt unter Eigentumsvorbehalt (nachstehend Vorbehaltsware) mit den nachgenannten Erweiterungen. Die Vorbehaltsware bleibt bis zur vollstaendigen Bezahlung, aller uns aus der Geschaeftsverbindung mit dem Abnehmer zustehenden Forderungen, unser Eigentum. Wird vom Abnehmer die Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehoerenden Sachen in einer Weise zu einer neuen Sache verbunden, dass er das Alleineigentum hieran erwirbt (§947 BGB), so uebertraegt der Abnehmer auf uns das Miteigentum an ihr. Die Hoehe des Miteigentums belaeuft sich auf den Anteil, der sich aus dem Verhaeltnis der Werte des dem Abnehmer in Rechnung gestellten Kaufpreises ueber die Vorbehaltsware zum Wert der anderen Sache zur Zeit der Verbindung ergibt. Der Abschluss des Kaufvertrages ueber die Vorbehaltsware zwischen uns und dem Abnehmer gilt als Einwilligung zum Eigentumsuebergang an einen Dritten im Falle der Barzahlung. Die Einraeumung des Mitbesitzes an uns durch den Abnehmer wird dadurch ersetzt, dass der Abnehmer die neue Sache fuer uns in Verwahrung nimmt, fuer die aus der Verbindung entstehende neue Sache gilt sonst das gleiche, wie bei Vorbehaltsware. Unser Abnehmer ist zum Weiterverkauf der Vorbehaltsware im Rahmen eines ordnungsgemaessen Geschaeftsbetriebes berechtigt und von uns ermaechtigt. Wenn er nicht gegen sofortige Barzahlung weiterverkauft, hat er unseren Eigentumsvorbehalt an seinen Kunden weiterzugeben. Fuer diesen Fall tritt er ausserdem zu unserer Sicherung seine Forderung gegen den Kunden an dem Weiterverkauf unserer Vorbehaltsware schon jetzt an uns ab, in Hoehe des von uns unserem Abnehmer fuer die von uns gelieferte Vorbehaltsware in Rechnung gestellten Verkaufspreises, ohne dass es einer besonderen Abtretungserklaerung fuer den einzelnen Verkaufsfall bedarf. Dies gilt auch, wenn die Vorbehaltsware nach Verbindung oder zusammen mit anderen, uns nicht gehoerenden Waren, an einen oder mehrere Kunden weiterverkauft wurde. Bei Pfaendung oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Besteller uns unverzueglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir geeignete rechtliche Schritte einleiten koennen. 5. Beanstandungen werden nur schriftlich innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware anerkannt. 6. Zahlungen haben zu erfolgen § falls nicht etwas anderes in unseren Auftragsbestaetigungen vereinbart wird § 14 Tage nach Rechnungsdatum rein netto. ueber die Annahme von Wechseln oder Schecks entscheiden wir von Fall zu Fall. Sie erfolgt nur zahlungshalber und wird nicht als Barzahlung angesehen. Gutschrift erfolgt unter Vorbehalt. Wir sind berechtigt bei Zahlungsverzug Verzugszinsen in Hoehe von 5% ueber dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen. 7. Der Besteller verpflichtet sich, von uns gelieferte Produkte oder technische Informationen weder direkt noch indirekt an Personen, Firmen oder in Laender zu verkaufen, zu exportieren, zu reexportieren, zu liefern oder anderweitig weiterzugeben, sofern dies gegen Gesetz oder Verordnungen verstoesst. Der Besteller verpflichtet sich, alle Empfaenger dieser Produkte oder technischen Informationen ueber die Notwendigkeit der Einhaltung dieser Gesetze und Verordnungen zu informieren. Der Besteller wird auf eigene Kosten saemtliche Lizenzen sowie Ex- und Importpapiere beschaffen, die fuer seine Verwendung der Produkte erforderlich sind. Die Verweigerung einer Ausfuhrgenehmigung berechtigt den Besteller nicht zum Ruecktritt vom Vertrag oder zu Schadensersatzforderung. 8. Gerichtsstand fuer beide Vertragspartner ist Schwerte in Nordrhein-Westfalen. 9. Im uebrigen gelten fuer alle von uns bestaetigten Auftraege die allgemeinen Lieferbedingungen fuer Erzeugnisse und Leistungen der Elektroindustrie, soweit diese nicht unter 1-8 eine aenderung erfahren haben. 10. Sollten einzelne Vertragsbedingungen oder Teile davon unwirksam sein oder werden, so bleiben die uebrigen Bestimmungen wirksam. Wir weisen darauf hin, dass sich die aus der Kundenbeziehung ergebenden Daten bei uns fuer allgemeine Zwecke gespeichert werden. Eine Weitergabe der Daten an Dritte ohne ausdrueckliche Zustimmung des Bestellers erfolgt nicht. 11. Datenspeicherung Gemaess § 28 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) machen wir darauf aufmerksam, dass die im Rahmen der Geschaeftsabwicklung notwendigen Daten mittels einer EDV-Anlage gemaess § 33 BDSG verarbeitet und gespeichert werden. Persoenliche Daten werden selbstverstaendlich vertraulich behandelt. 12. Grundsaetzlich wird jeder Besteller auf Bonitaet geprueft. 13. Zur Zeit beliefern wir nur Industrie, Handwerk, Behoerden, Forschungsinstitute, Schulen und Handel. 14. Wenn Sie Gebrauchtgeraete zu uns senden, haften nicht fuer Beschaedigungen, Verlust oder Funktion des Geraetes oder Zubehoer.
Stand: 05.07.2024 |
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